So finden Sie die passende Mietwohnung
Das müssen Sie beachten
Der Mieter muss bei der Wohnungsübergabe alle von ihm getätigten Einbauten wieder entfernen. Die Wohnung sollte also bei der Schlüsselübergabe so aussehen wie zum Einzug. Es ist ratsam mit dem Vermieter vor der Übergabe zu besprechen, ob er ein Interesse an Einbauten hat und diese möglicherweise gegen ein Entgelt abkauft. Laut Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet die Wohnung sauber zu übergeben. Das bedeutet, dass der Mieter Böden, Fenster sowie sanitäre Anlagen putzen muss. Sauber übergeben heißt jedoch nicht renovieren. Viele Vermieter nutzen die Unkenntnis der Mieter aus, um ihnen Renovierungsarbeiten aufzubrummen. Lassen sie sich nicht beirren und lesen sie bei Verdacht noch einmal genau im Mietvertrag nach. Eine Ausnahme stellen Renovierungsklauseln im Vertrag dar, die den Mieter dazu verpflichten die Mietwohnung in einem renovierten Zustand zu übergeben. Zu den Schönheitsreparaturen zählen das Streichen von Wänden, Decken und Heizkörpern sowie das Tapezieren von Wänden und Decken. Auch hier ist Vorsicht geboten. Die deutsche Rechtsprechung hält einige Renovierungsklauseln für unwirksam. Unter anderem ist es dem Vermieter nicht erlaubt, dem Mieter Vorschriften zur Farbe mit der die Wohnung gestrichen wird zu machen sowie Fristen zur Renovierung zu setzen. Mit Abnutzungen und Kratzern verhält es sich ähnlich. Die Mietwohnung ist ein Gebrauchsgegenstand und somit ist ein normaler Verschleiß immer vorhanden. Dieser wird in der Regel mit der Miete beglichen. Sind jedoch Brandlöcher im Teppich oder hat der Parkett Feuchtigkeitsränder des Pflanzentopfes, so kann der Vermieter Geld in Höhe von der Hälfte des Neupreises verlangen, um den Schaden auszugleichen. Geht es um die Betriebskosten zahlen die Mieter meistens im Voraus. Am Jahresende wird abgerechnet und der Mieter muss entweder nachzahlen oder erhält je nach Verbrauch einen Teil des Betrags zurück. Falls der Mieter Mitte des Jahres auszieht, muss er nur bis Mietvertragsende für die Betriebskosten aufkommen. In jedem Fall sollten die Zählerstände für Wasser und Strom beim Auszug in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Beim Auszug werden die Schlüssel der Wohnungstür sowie des Briefkastens übergeben. Sind nicht mehr alle Schlüssel vorhanden, kann es teuer werden. Falls der Mieter einen Schlüssel verloren hat, muss er beweisen, dass mit dem Schlüssel niemand einbrechen kann. Andernfalls muss der Mieter möglicherweise für eine gesamte Schließanlage aufkommen.
Das müssen Sie beachten
Protokoll zur Wohnungsvermietung
Tipps & Tricks zur Wohnungsbesichtigung
Das Übergabeprotokoll kann sie vor Streitigkeiten bewahren
"Mieten werden auf Jahre eingefroren"
Wohnungen sind begehrt und teuer
Forsa-Umfrage über Wohnkosten